Transparenzoffensive

Initiative transparente Zivilgesellschaft

Der Opferhilfe Berlin e.V. ist Unterzeichner der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich nach dem vorgegebenen Format offen zu legen, welche Ziele er verfolgt, woher die Mittel stammen und wie sie verwendet werden.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Opferhilfe Berlin e.V.
Oldenburger Str. 38
10551 Berlin

Gründungsjahr: 1986

2. Satzung und Angaben zu den Zielen

Satzung 2015
Richtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem Opferfonds der Opferhilfe Berlin
Rahmenleistungsbeschreibung P700
Rahmenleistungsbeschreibung P720

3. Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft

Der Opferhilfe Berlin e.V. wird beim Finanzamt für Körperschaften I in Berlin unter der Steuernummer 27/674/50565 geführt. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 24.11.2009 bestätigt, dass die Körperschaft satzungsgemäß ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung dient und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer sowie gemäß § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit ist. Der Opferhilfe Berlin e.V. ist berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

Freistellungsbescheid 2015-2017

4. Name und Funktion der Entscheidungsträger

Der Vorstand:

Prof. Dr. Marc Coester (Vorsitzender)
Gerhard Schmidt-Burda
Henrike Weber

Geschäftsführerin:

Eva Schumann

5. Tätigkeitsfeld

Jahresbericht 2020

6. Personalstruktur

Die Personalstruktur des Opferhilfe Berlin e.V. wie folgt aus: In der Beratungsstelle arbeitet ein Berater in Vollzeit und vier Beraterinnen in Teilzeit sowie zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit. Die Geschäftsführerin in Vollzeit. In der Zeugenbetreuung arbeiten 4 Berater*innen in Teilzeit. Darüber hinaus werden Honorarkräfte eingesetzt.

7. Mittelherkunft

Der Opferhilfe Berlin e.V. finanziert sich über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Darüber hinaus ist der Verein zur Deckung der anfallenden Kosten auf Eigenmittel angewiesen, die durch Bußgeldzuweisungen und Spenden erbracht werden.

Jahresabschluss 2019

Der Opferhilfe Berlin e.V. verwaltet den Fonds des Projektes „Dialog“ der Sozialen Dienste der Justiz und Verbraucherschutz. Dies ist lediglich ein durchlaufender Posten.

8. Mittelverwendung

Die Mittel des Opferhilfe Berlin e.V. werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet (s. Satzung § 2 Vereinszweck). Im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsprüfung wird die zweckentsprechende Mittelverwendung regelmäßig geprüft.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Der Opferhilfe Berlin e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., und im bundesweiten Dachverband der professionellen Opferhilfen, dem Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado).

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Seit dem Jahr 2014 erhielt der Verein Zuwendungen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie Bußgelder, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen des Opferhilfe Berlin e.V. ausmachten (bei den Bußgeldern in ihrer Gesamtsumme).
s. Punkt 7 Mittelherkunft

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